Steinsberg AGBs
Anschrift
Jens Funk
Schutzbacher Weg 2a
35321 Laubach
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EMail:
§1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers und die darauffolgende Anmeldebestätigung des Veranstalters.
Das Mindestalter für die Teilnahme an einer Veranstaltung wird mit der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben und ist für alle Teilnehmenden verbindlich. Wo eine Teilnahme von Minderjährigen gestattet ist, benötigen diese das schriftliche Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten, sowie eine volljährige Aufsichtsperson.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als fürdas Spiel verbindlich an.
§2 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages in voller Höhe erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte der Beitrag nicht bis 14 Tage nach erfolgter Zahlungserinnerung durch den Veranstalter auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein, ist die Anmeldung als ungültig zu betrachten.
Bei Staffelpreisen gilt der Teilnehmerbeitrag zum Zeitpunkt der Anmeldung. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann eine Zahlung nach Absprache mit dem Veranstalter in Höhe der aktuellen Staffel erfolgen, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen/Leistungen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, und wird die vereinbarte Funktion/Leistung nicht erbracht oder ist nicht erforderlich, so kann der volle Teilnahmebeitrag vom Teilnehmer eingefordert werden. Von dieser Regelung sind vorab vereinbarte Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
§3 NSCKlausel
Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
§4 Rücktritt
Ein Rücktritt ist seitens des Teilnehmers jederzeit möglich.
Bei Rücktritt des Teilnehmers, Fernbleiben von der Veranstaltung oder einem vom Teilnehmer verschuldeten Ausschluss aus der Veranstaltung ist der Veranstalter nicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrags verpflichtet.
Teilnehmerplätze sind nur durch die Zustimmung des Veranstalters übertragbar.
§5 Sicherheit, Ausschluss von der Veranstaltung
Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von LiveRollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.
Hierzu zählt auch das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
Wer Rauschmittel oder Medikamente zu sich genommen hat und aufgrund dieser Einnahme das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig wäre, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauchzu nehmen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden.
§6 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Sach oder Personenschäden, es sei denn, es liegt grob fahrlässigesVerhalten seitens des Veranstalters vor.
Nicht von der Haftung erfasst sind jedwede Schäden oder Verletzungen, welche sich die Teilnehmer gegenseitig im Rahmen der Veranstaltung zufügen, sowie jedwede Schäden oder Verletzungen, wenn durch Teilnehmer Dritte geschädigt werden.
Die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen liegt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei deren bevollmächtigten Aufsichtsperson.
§7 Urheber und Nutzungsrecht
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton, Film, Foto und Videoaufnahmen bleiben demVeranstalter vorbehalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung für kommende Veranstaltungen zu verwerten.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen, fiktiven Schauplätzen und NichtSpielerCharakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
Änderungen an Begriffen, Eigennamen, fiktiven Schauplätzen und NichtSpielerCharakteren des Veranstalters dürfen vom Veranstalter uneingeschränkt weiterverwendet werden.
§8 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Email sowie etwaiges Kennzeichen umfassen. Diese Stammdaten werden nach Abschluss desVeranstaltungsprozesses gesperrt und stehen keiner weiteren Verwendung zur Verfügung.
Lediglich Daten, die für steuerrelevante Zwecke aufbewahrt werden müssen, werden gespeichert, bis die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht dauerhaft elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
§9 Sonstiges
Fundgegenstände, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung zurückgefordert werden, gehen in den Veranstaltungsfundus über.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.