Bewohner von Steinsberg wird man indem man seinen ständigen Wohnsitz nach Steinsberg verlegt. Sobald man von den zuständigen Gilden entdeckt wird, wird man auf gildenentsprechende Art und Weise an seine entsprechenden Rechte und Pflichten erinnert werden.

Dieser Entdeckung kann man zuvor kommen, indem man die BÜRGERschaft beantragt, d.h. man zahlt 50 Steinsberger an den Herzog (Gerüchten zufolge ist seit neuestem der Innenminister auch mit zuständig). Dann darf man sich Steinsberger Bürger nennen.  Als Bürger  wird man allen zuständigen Gilden gemeldet und wird so freundlich an die jeweils fälligen Abgaben erinnert. Gerüchten zufolge soll es ein Bürgerforum geben, in dem man dann ein Mitspracherecht erwerben kann. Außerdem ist man als Steinsberger Bürger zum Militärdienst verpflichtet.

Einwohner von Steinsberg sind im engeren Sinne nur jene Leute, die seit Generationen Bewohner und Gildenmitglieder in Steinsberg sind. Ihre Gildenmitgliedschaft wird von Generation zu Generation bzw. von Meister zu Lehrling weitergegeben. Du solltest dich also nur dann als Einwohner von Steinsberg bezeichnen, wenn mindestens dein Großvater, besser noch dein Urgroßvater bereits Bewohner und Gildenmitglied war!

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